Ein Vorschlag des Gesundheitsministeriums, der seit Oktober 2022 beim Koalitionspartner ÖVP liegt, soll eine bundesweite Regelung schaffen. Dieser Entwurf schlägt vor, Nikotinbeutel den gleichen Regeln wie Zigaretten zu unterwerfen. Was bedeutet das in der Praxis?
1. Was regelt der Gesetzentwurf?
A) Verkauf nur an Erwachsene (18+) und nur im Fachhandel
Die geplante Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes sieht vor, dass Nikotinbeutel künftig nur noch an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Zudem wird der Verkauf auf den Fachhandel (z.B. Trafiken) beschränkt, so dass der unkomplizierte Erwerb von Nikotinbeuteln über Onlineshops oder Kioske, die keine Altersprüfung durchführen, nicht mehr möglich ist.
B) Warnhinweise auf Verpackungen
Ähnlich wie bei Zigaretten müssen auch Nikotinbeutelverpackungen Warnhinweise tragen. Diese Warnhinweise informieren die Verbraucher über die möglichen Gesundheitsrisiken.
C) Meldepflicht und maximaler Nikotingehalt
Neue Produkte müssen künftig vor ihrer Markteinführung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) gemeldet werden. Zudem wird ein gesetzlich festgelegter Höchstgehalt an Nikotin eingeführt.
D) Werbebeschränkungen
Für die Werbung für diese Produkte gelten künftig dieselben Beschränkungen wie für die Zigarettenwerbung: Die gezielte Ansprache junger Menschen über Veranstaltungen und soziale Medien ist nicht mehr erlaubt.
2. Hintergrund: Warum ist eine nationale Regelung notwendig?
Ein wesentlicher Grund für den neuen Vorschlag ist die EU-Tabakproduktrichtlinie, die Österreich einhalten muss. Wird sie nicht rechtzeitig umgesetzt, drohen Vertragsverletzungsverfahren. Zudem haben Gesundheitsräte aller Bundesländer bereits die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung betont, um die schleppend vorankommenden Einzelmaßnahmen der Länder zu koordinieren und ihre Wirksamkeit zu erhöhen.
3. Auswirkungen für Verbraucher und Hersteller
A) Strengere Kontrollen, höhere Hürden
Mit der geplanten Gesetzesänderung wird der Verkauf von Nikotinbeuteln deutlich eingeschränkt. Wer diese kaufen möchte, muss künftig entweder einen Tabakladen aufsuchen (mit Altersverifikation) oder sich ggf. einer Altersverifikation in einem Onlineshop unterziehen, sofern der Händler über die erforderlichen Jugendschutzmaßnahmen verfügt.
B) Ein Schritt zu mehr Transparenz
Allerdings bietet die Verordnung mehr Transparenz für interessierte Erwachsene hinsichtlich der Inhaltsstoffe und des Nikotingehalts.
C) Unsicherheit über die Besteuerung
Es bleibt unklar, wie Nikotinbeutel nach den neuen Vorschriften besteuert werden. Die österreichische Regierung hat noch nicht geklärt, ob sie ein risikobasiertes Besteuerungsmodell anwenden wird, das den geringeren Schaden anerkennt, den Nikotinbeutel im Vergleich zu Zigaretten verursachen. Ein solcher Ansatz könnte die Verwendung weniger schädlicher Alternativen unter erwachsenen Rauchern fördern, die ihre Gesundheitsrisiken verringern möchten, und steht im Einklang mit Strategien zur Schadensminderung, die in einigen anderen Ländern bereits eingeführt wurden. Diese Unsicherheit lässt Raum für Debatten darüber, ob die Steuerstruktur die Ziele der öffentlichen Gesundheit unterstützt oder unbeabsichtigt den Zugang zu sichereren Alternativen behindert.
4. Fazit: Ein positiver Schritt für den Jugendschutz
Für erwachsene Verbraucher wird sich vor allem das Verfahren zum Kauf von Nikotinbeuteln ändern, während für die Hersteller strengere Vorschriften und zusätzliche Anforderungen gelten.
Es bleibt abzuwarten, wann das Gesetz endgültig vom Parlament verabschiedet wird.