Die litauische Regierung hat Vorschriften zur Kontrolle der Verfügbarkeit, Stärke und Werbung für Nikotinbeutel ausgearbeitet. Der Schritt zielt darauf ab, die Regulierungslücke im Zusammenhang mit diesen Produkten zur Schadensminderung in Litauen zu schließen. Im Falle einer Genehmigung treten die Vorschriften im Jahr 2024 in Kraft. Der Vorschlagsentwurf definiert Beutel als „Tabakersatz“ und legt einen Grenzwert von 16 mg pro Nikotinbeutel fest. Dazu gehören auch eine kindersichere Verpackung, eine Packungsbeschränkung von 20 Stück und standardmäßige Gesundheitswarnungen. Allerdings enthält der Vorschlag ein Aromaverbot, das auf Kritik stößt, da es die Attraktivität von Nikotinbeuteln als Alternative zum Rauchen möglicherweise einschränkt. Die Verabschiedung des Entwurfs könnte Nikotinbeutel in Litauen zu einer legalen und zugänglichen Option machen, was sich möglicherweise auf den Marktanteil des Rauchens auswirken könnte.
Zusammenfassung:
• Die litauische Regierung hat Vorschriften zur Regulierung der Verfügbarkeit, Stärke und Werbung für Nikotinbeutel ausgearbeitet.
• Der Vorschlagsentwurf definiert Nikotinbeutel als „Tabakersatz“ und legt einen Grenzwert von 16 mg pro Beutel fest.
• Der Vorschlag umfasst kindersichere Verpackungen, Packungsgrenzen von 20 Stück und standardmäßige Gesundheitswarnungen.
• Allerdings enthält der Entwurf auch ein Geschmacksverbot, das kritisiert wird, weil es die Attraktivität von Nikotinbeuteln als Alternative zum Rauchen möglicherweise einschränkt.
• Im Falle einer Genehmigung treten die Vorschriften im Jahr 2024 in Kraft und könnten Nikotinbeutel in Litauen zu einer legalen und zugänglichen Option machen.
• Die Raucherprävalenzrate in Litauen liegt über dem EU-Durchschnitt und der Nikotinbeutelkonsum liegt derzeit bei 0,41 TP3T.
• Die öffentliche Meinung wird ermutigt, Einfluss auf den Entwurf zu nehmen, um praktische und evidenzbasierte Überlegungen zu Alternativen zum Rauchen sicherzustellen.
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